Wechsel der Kochbadflüssigkeit

In vielen Küchen sind aus grauer Vorzeit unbekannte Flüssigkeiten, eingebranntes Glycerin oder gar Motorenöl. Grundsätzlich haftet der Koch und Betreiber dafür, dafür dass es sich um lebensmittelverträgliches, Thermoöl handelt.

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