Standortakquise | Standortwahl

Bei der Standortakquise sind nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtlichen Belange zu berücksichtigen.

Zunächst sollte man unterscheiden, ob man mit der Feldküche als Eventversorger auftritt oder im Straßenverkauf tätig ist.

Bei der Eventversorgung, sei es bei Parties, Märkten, Konzerten o.ä. ist z.B. die Frage der Standgenehmigung, Toiletten etc. meist vom Organisator geklärt. Insofern sind hier wenig Probleme zu erwarten.

Im Straßenverkauf, sei es auf Parkplätzen, Wohnblockgebieten oder vor dem Eingangsbereich von Supermärkten ist dies oftmals erheblich aufwändiger. Mit welchem Aufwand dies letztendlich tatsächlich verbunden ist, hängt ab, ob Sie sich auf städtischen Grund oder auf Privatgrund von Super- oder Baumärkten etc. bewegen, bzw. von der Kommune selbst.

 

Tendenziell sehen viele Kommunen Feldküchen mit großer Skepsis, da diese eine ernsthafte Konkurrenz für die Gastronomie sein können. Die behördlichen Auflagen sind teilweise nicht mehr nachvollziehbar.

Die Standortakquise auf Privatgrund ist damit erheblich einfacher und auch lukrativer, selbst wenn dies u.U. mit höheren Standmieten verbunden ist.

Andererseits spült die Finanzkrise erhebliche Mehreinnahmen in die Kasse der Feldküche, da immer weniger Handwerker, Reisende etc. sich in Gastronomien verirren, sondern das schnelle und auch günstigere Gericht an der Feldküche bevorzugen!

Da dieses Thema sehr umfangreich ist, rufen Sie uns einfach an, wenn Sie weiterführende Fragen zu einer bestimmten Situation haben.