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Startseite Service Unfallgefahr
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In der Vergangenheit tauchen immer wieder "Replicas" oder verpfuschte Gulaschkanonen der Marke PK26 auf.
Wir haben schon mehrfach in den einzelnen Rubriken darauf hingewiesen, dass wir diese Feldküche nur für bestimmte Nutzungsmöglichkeiten geeignet halten. Der professionelle Gewerbebetrieb gehört hier nur mit vielen Einschränkungen dazu.
Um die Feldküche für den Gewerbebetrieb tauglich zu machen, finden in Bastlerwerkstätten immer wieder Versuche statt, diese Gulaschkanone umzubauen.
Wir halten diese Umbauten nicht nur für problematisch, sondern sogar als höchst gefährlich und empfehlen den Besitzern dieser Küchen dringend, diese erst zu benutzen, wenn sie einen gültigen Gas-TÜV aufweisen können.
Hierzu einige Bilder:
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Der Boden wurde hier an mehreren Stellen aufgeschnitten, um einen kleinen Ringgasbrenner aus dem Campingartikelbereich einzubauen. Dass der Ringgasbrenner nur 11.7 KW aufweist und damit viel zu schwach ist, um 50-70L in annehmbarer Zeit zu erhitzen, ist nur ein "Schönheitsfehler". Insgesamt wurde der Brennraum so zerstört, dass die erzeugte Hitze kaum mehr die Kessel rundum erhitzen kann. Die Erwärmung findet nur noch punktgenau an einer Stelle statt, womit das Anbrennen des Kochgutes definiert ist.
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Der Brenner, bzw. Teile davon sind mit einem Kabelbinder fixiert, die beim Betrieb in kürzester Zeit schmelzen. Die Gasleitung ist aus Kupferrohr so durch den Brennraum geführt und mit Quetschleitungen aus dem Sanitärbereich geführt, was jeglichen Normen widerspricht.
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Scharfe Kanten an vielen Stellen ziehen ein hohes Verletzungspotentional nach sich!
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Ohne Worte !
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Sandgestrahlte Flächen beginnen in kürzester Zeit Flugrost anzusetzten.
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Ein weiteres Produkt mit 4 Kochtöpfen aus dem Küchenbereich, die selbsttragend an den Henkeln in den Öffnungen hängen ...
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Stilblüten, ein Handwaschbecken an der Feldküche zu fixieren ...
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass es klar definierte Vorschriften gibt, welche Voraussetzungen an einen Verkaufsstand gerichtet sind, in welchem Speisen zubereitet oder ausgegeben werden. Diese Art von Konstruktionen sind überflüssig und erfüllen die Auflagen keinesfalls!
Insgesamt raten wir von solchen Eigenkonstruktionen ab, da die Hersteller dieser Bastelarbeiten sich über das Produkthaftungsrisiko als Hersteller nicht bewußt sind, bzw. dieses im Haftungsfall nicht erfüllen können. Für Sie als privaten oder gewerblichen Verbaucher ergeben sich hier Risiken, die Sie an den Rand der Existenz führen können!
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